Flüssiggas - Nachweis von Schwefelwasserstoff - Bleiacetatverfahren (ISO 8819:1993)
Diese Internationale Norm beschreibt ein Verfahren zum Nachweis von Schwefel- wasserstoff in Flüssiggasen. Die untere Erfassungsgrenze ist 4 mg Schwefel- wasserstoff je m3 Flüssiggas. Falls Methylmercaptan vorhanden ist, bildet sich auf dem Bleiacetatpapier eine gelbe Verfärbung, die jedoch innerhalb von weniger als 5 min vollständig verschwindet. Andere in Flüssiggas vorhandene Schwefelverbindungen stören den Nachweis nicht.
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