Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Heizkessel des Typs B mit einer Nennwärmebelastung größer als 300 kW aber gleich oder kleiner als 1 000 kW
Diese Norm behandelt die Anforderungen und die Prüfmethoden im Hinblick auf die Konstruktion, die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und den wirtschaftlichen Einsatz von Energie sowie die Klassifizierung und die Kennzeichnung von gasbeheizten Zentralheizungskesseln mit atmosphärischen Brennern, mit gebläseunterstützten atmosphärischen Brennern oder mit voll vorgemischten Brennern, die im weiteren Verlauf als Kessel bezeichnet werden.Diese Norm behandelt, wie in 4.2 aufgelistet, Kessel der Bauart B: die ein oder mehrere Brenngase der drei Gasfamilien bei den in den Tabellen 16 und 17 angegebenen Drücken verwenden die Nennwärmebelastung (bezogen auf den Heizwert) über 300 kW, aber nicht über 1000 kW (einschließlich der Kombikessel) haben bei denen die Temperatur der Wärme übertragenden Flüssigkeit beim üblichen Betrieb 105 °C nicht überschreitet bei denen der höchste Betriebsdruck im Wasserkreislauf 6 bar nicht überschreitet bei denen unter bestimmten Umständen Kondensation eintreten kann und der üblichen Bauart und der Bauart Niedertemperaturkessel.Diese europäische Norm gilt sowohl für Kessel mit geschlossenem als auch mit offenem Wasserkreislauf.Diese europäische Norm enthält nicht alle für Kessel erforderliche Anforderungen: die im Freien oder in Wohnräumen aufgestellt werden die dauerhaft mit mehr als einem Abgasstutzen ausgerüstet sind bei denen der Verbrennungskreis in Hinblick auf den Aufstellungsraum des Kessels abgedichtet ist der Bauart Brennwertkessel die an eine gemeinsame Abgasanlage mit mechanischer Abgasabführung anzuschließen sind die in Übereinstimmung mit EN 676 (siehe EN 303-7) mit einem Gebläsebrenner ausgerüstet sind die Warmwasser für den sanitären Bedarf erzeugen.Diese Norm gilt nur für Typprüfungen.
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