Safety rules for the construction and installation of lifts - Special lifts for the transport of persons and goods - Part 43: Lifts for cranes
1.1 Diese Norm legt die Sicherheitsregeln fest für Konstruktion und Installation von kraftbetriebenen Aufzügen, die an Kranen befestigt und für den Zugang zu Arbeitsplätzen durch befugte Personen bestimmt sind. Der Aufzug bedient definierte Ladestellen und besitzt ein Lastaufnahmemittel, das:- für den Transport von Personen und Gütern ausgelegt ist - geführt ist - vertikal oder entlang einem um maximal 15 Grad aus der Senkrechten geneigten Weg verfährt - durch Zahnstangenantrieb getragen wird oder an einem Stahlseil aufgehängt ist.1.2 Diese Norm beschreibt sowohl Gefährdungen, die während der Lebensdauer eines solchen Gerätes entstehen (siehe Abschnitt 4), als auch Methoden zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen, soweit die Maschine bestimmungsgemäß verwendet wird. 1.3 Diese Europäische Norm beschreibt nicht die zusätzlichen Anforderungen für - den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. in extremen Klimazonen oder bei starken magnetischen Feldern) - den Blitzschutz - den Betrieb unter besonderen Anforderungen (z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen) ANMERKUNG Die Richtlinie 94/ 9/ EC bezüglich Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, kann auf den Maschinen- oder Gerätetyp anwendbar sein, der von dieser Europäischen Norm abgedeckt wird. Die vorliegende Norm soll keine Mittel zur Einhaltung der wichtigen Arbeitsschutzforderungen der Richtlinie 94/ 9/ EC bereitstellen.- die elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit) - den Umgang mit Gütern, deren Eigenschaften zu einer gefährlichen Situation führen können (z. B. schmelz-flüssiges Metall, Säuren/ Basen, strahlende Materialien, leicht zerbrechliche Lasten) - die Verwendung von Verbrennungsmotoren - hydraulische Antriebe - Gefährdungen während der Herstellung
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