Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
Dieser Teil der Norm legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen für standortgebundene Raumnetze fest, die zur Benutzung durch Kinder vorgesehen sind.Diese Norm gilt nicht für künstliche Kletteranlagen, die für das Training für sportliche Aktivitäten, z. B. alpines Bergsteigen, benutzt werden.
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