NBN EN 13598-1:2020

Kunststoff-Rohrleitungssysteme für erdverlegte drucklose Abwasserkanäle und ‑leitungen - Weichmacherfreies Polyvinylchlorid (PVC-U), Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE) - Teil 1: Anforderungen an Zubehörteile und Schächte mit geringer Einbautiefe

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
27 Mai 2020
Code-ICS
23.040.05 (Pipelines and its parts for external sewage systems)
23.040.20 (Plastics pipes)
93.030 (External sewage systems)
Zurückgezogenes Datum
Preis
€ 142,00

Über diese Schulung

Zusammenfassung

Dieses Dokument legt die Begriffe für und Anforderungen an erdverlegte Zubehörteile und Schächte mit geringer Einbautiefe fest, die in drucklose Abwasserkanäle und leitungen eingebaut werden und aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC U), Polypropylen (PP), Polypropylen mit mineralischen Additiven (PP MD) oder Polyethylen (PE) hergestellt sind, vorgesehen für die Verwendung in:
- erdverlegten drucklosen Abwasserkanälen und leitungen außerhalb der Gebäudestruktur (Anwendungskennzeichen „U“) sowie
- erdverlegten drucklosen Abwasserkanälen und leitungen, die sowohl innerhalb der Gebäudestruktur (Anwendungskennzeichen „D“) als auch außerhalb der Gebäudestruktur unterirdisch verlegt werden.
Dies wird durch die Produktkennzeichnung „U“ bzw. „UD“ angezeigt.
Es behandelt auch den Anschluss der Zubehörteile und Schächte mit geringer Einbautiefe an das Rohrleitungssystem.
Diese Norm gilt für die folgenden Arten von Zubehörteilen:
- verschließbare Reinigungsrohre
- Abdeckungen von Reinigungsöffnungen
- Reinigungsformstücke
- mechanische Sattelstücke.
Diesem Dokument entsprechende Zubehörteile sind für die Verwendung in Fußgängerbereichen vorgesehen. Dies gilt nicht für Reinigungsformstücke und mechanische Sattelstücke, die auch in Straßenverkehrsbereichen verwendet werden können.
ANMERKUNG 1 Fußgängerbereiche entsprechen der Begriffsbestimmung nach EN 124 1.
Zubehörteile können in einer Tiefe von maximal 6,0 m ab Geländeoberkante eingebaut werden, mit Ausnahme von Abdeckungen von Reinigungsöffnungen.
Diesem Dokument entsprechende Schächte mit geringer Einbautiefe sind für die Verwendung in privaten Abwasserleitungen vorgesehen. Diese befinden sich in Fußgängerbereichen über dem Grundwasserspiegel bis zu einer maximalen Tiefe von 2,0 m, gemessen ab Geländeoberkante bis zur Sohle der Hauptleitung. Dieses Dokument behandelt Schächte mit geringer Einbautiefe, die Schachtunterteile mit Gerinneausbildung aufweisen, sowie ihre Rohrverbindungen zum Rohrleitungssystem.
ANMERKUNG 2 Einsteigschächte und Kontrollschächte werden in EN 13598 2 [1] festgelegt.
Zubehörteile und Schächte mit geringer Einbautiefe nach dem vorliegenden Dokument erfüllen zusätzlich die in EN 476 gegebenen allgemeinen Anforderungen.
Zubehörteile und Schächte mit geringer Einbautiefe können in verschiedenen Verfahren wie z. B. Spritzguss, Rotationsgießen oder spiralförmiges Wickeln, oder auch handgefertigt aus Rohrleitungsteilen, die anderen Normen entsprechen, hergestellt werden.
ANMERKUNG 3 Produkte, die dem vorliegenden Dokument entsprechen, können mit Rohren, Formstücken und anderen Bauteilen verwendet werden, die sämtlichen in Abschnitt 2 aufgelisteten Normen für Kunststoffprodukte entsprechen, sofern die Maße einen Anschluss erlauben.
ANMERKUNG 4 Produkte, die dem vorliegenden Dokument entsprechen, können ohne zusätzliche statische Berechnung in erdverlegte Anwendungen eingebaut werden.
ANMERKUNG 5 Zubehörteile und Schächte mit geringer Einbautiefe können nationalen Sicherheitsvorschriften und/ oder örtlichen Regelungen unterliegen.