Sie besuchen gerade die Website in Englisch. Es werden nun Informationen der Variante Deutsch angezeigt.

NBN EN ISO 15883-1:2006

Washer-disinfectors - Part 1: General requirements, terms and definitions and tests (ISO 15883-1:2006)

ZURÜCKGEZOGEN

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
ZURÜCKGEZOGEN
Veröffentlichungsdatum
19 Juni 2006
Ersetzt durch
NBN EN ISO 15883-1:2009
Code-ICS
11.080.10 (Sterilizing equipment)
Zurückgezogenes Datum
11 September 2009
Preis
€ 50,00

Zusammenfassung

Dieser Teil von ISO 15883 legt allgemeine Leistungsanforderungen an Reinigungs-Desinfektionsgeräte (RDG) und deren Zubehör fest, die für die Reinigung und Desinfektion wieder verwendbarer Medizinprodukte und anderer in der medizinischen, zahnmedizinischen, pharmazeutischen und veterinärmedizinischen Praxis verwendeter Artikel vorgesehen sind. Sie legt die Leistungsanforderungen für die Reinigung und Desinfektion sowie für das Zubehör fest, die zum Erreichen der erforderlichen Leistung notwendig sein können. Ebenso werden die Verfahren und Messgeräte festgelegt, die für die Validierung, die Routineüberprüfung sowie, Routineüberwachung und die Revalidierung, die in periodischen Abständen und nach wesentlichen Reparaturen erfolgt, benötigt werden.
Die Anforderungen an die zur Behandlung spezifischer Beladungsgüter bestimmten RDG sind in folgenden Teilen dieser Norm festgelegt. Für Reinigungs-Desinfektionsgeräte, die für die Behandlung von zwei oder mehreren Arten von Beladungsgütern bestimmt sind, gelten die Anforderungen aller sie betreffenden Teile dieser Norm.
Dieser Teil von ISO 15883 legt keine Anforderungen für Geräte fest, die für die Anwendung in Wäschereien oder im Bereich der Lebensmittelzubereitung bestimmt sind.
Dieser Teil von ISO 15883 enthält keine Anforderungen an Geräte, die für die Sterilisation der Beladung bestimmt sind oder als „Sterilisatoren“ bezeichnet werden diese sind in anderen Normen, z. B. EN 285, festgelegt.
Es ist möglich, dass die in dieser Norm festgelegten Leistungsanforderungen nicht die Inaktivierung oder Beseitigung von Erregern übertragbarer spongiformer Enzephalopathien (Prionenproteine) sicherstellen können.