Execution of steel structures and aluminium structures - Part 1: Requirements for conformity assessment of structural components
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an den Konformitätsnachweis von Stahlbauteilen, Aluminiumbauteilenund Bausätzen, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden, fest. Der Konformitätsnachweisumfasst die für die Herstellung maßgeblichen Eigenschaften sowie, sofern erforderlich, die für die konstruktiveBemessung maßgeblichen Eigenschaften.Diese Europäische Norm befasst sich ebenfalls mit dem Konformitätsnachweis von Stahlbauteilen, die inVerbundtragwerken aus Stahl und Beton verwendet werden.Die Bauteile können entweder direkt verwendet werden oder zum Einbau in Bauwerke bzw. in Form vonBausätzen zur Verfügung stehen.Diese Europäische Norm gilt für tragende Bauteile, die entweder serienmäßig oder nicht serienmäßig hergestelltwerden, sowie für Bausätze.Die Bauteile können aus warmgewalzten oder kaltgeformten Halbzeugen oder mittels anderer Technologienhergestellten Halbzeugen hergestellt werden. Sie können in verschiedenen Querschnitten/ Profilenunterschiedlicher Form oder als flache Produkte (Platten, Bleche, Band), Stäbe oder Guss- oderSchmiedebauteile aus Stahl- oder Aluminiumwerkstoffen hergestellt werden und können ungeschützt oderdurch Beschichtung oder eine andere Oberflächenbehandlung, z. B. durch Eloxieren von Aluminium,korrosionsgeschützt sein.Diese Europäische Norm befasst sich mit kaltgeformten tragenden Bauteilen und Blechen nach EN 1993-1-3und EN 1999-1-4.Diese Europäische Norm gilt nicht für den Konformitätsnachweis von Bauteilen für abgehängte Decken oderfür Schienen und Schwellen für Eisenbahnsysteme.ANMERKUNG Für bestimmte Stahl- und Aluminiumbauteile wurden besondere Festlegungen für die Leistungsmerkmalesowie für weitere Anforderungen entwickelt. Diese Festlegungen können als EN oder als Abschnitte einerEN vorliegen. Ein Beispiel hierfür enthält die EN 13084-7 für einschalige Schornsteine aus Stahl und Innenrohre aus Stahlfür Schornsteine. Diese Festlegungen haben Vorrang, (...)
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