Aluminium und Aluminiumlegierungen - Gezogene Drähte - Teil 3: Grenzabmaße
Dieses Dokument legt die Grenzabmaße für gezogene Drähte aus Aluminium und Aluminiumlegierungen fürallgemeine Anwendungen fest (ausgenommen Anwendungen in der Luftfahrt) und gilt für Durchmesser,Dicken, Breiten oder Schlüsselweiten bis 20 mm.Es gilt für gezogene Drähte, ausgenommen Drähte für elektrotechnische oder schweißtechnische Anwendungen.Es gilt nicht für Vordraht.
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