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NBN EN 1846-3+A1:2009

Firefighting and rescue service vehicles - Part 3: Permanently installed equipment - Safety and performance

ZURÜCKGEZOGEN

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
ZURÜCKGEZOGEN
Veröffentlichungsdatum
26 November 2008
Ersetzt durch
NBN EN 1846-3:2013
Code-ICS
13.220.10 (Fire-fighting)
Zurückgezogenes Datum
09 Dezember 2015
Preis
€ 50,00

Zusammenfassung

1.1 Der vorliegende Teil dieser Europäischen Norm legt die nach EN 1846-1 und EN 1846-2 geltenden Mindestanforderungen an Sicherheit und Leistung bestimmter optionaler, fest eingebauter und durch geschultes Personal betriebener Ausrüstungen in Feuerwehrfahrzeugen fest.
ANMERKUNG 1 Die für diese Fahrzeuge geltenden Kategorien und Gewichtsklassen sind in EN 1846-1 festgelegt.
Folgende fest eingebaute Ausrüstungen werden im vorliegenden Teil dieser Europäischen Norm behandelt:
löschtechnische Einrichtung für Wasser
löschtechnische Einrichtung für Löschmittelzusatz
Werfer
Entnahmehilfen.
ANMERKUNG 2 Zusätzlich zum vorliegenden Teil dieser Europäischen Norm sollten einerseits diejenigen nationalen Festlegungen beachtet werden, die für auf öffentlichen Straßen eingesetzte Fahrzeuge gelten, sowie andererseits die auf Fahrzeuge und deren Einrichtungen zutreffenden EU-Richtlinien und damit in Zusammenhang stehenden EFTA-Regelungen.
Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gilt als normaler Umgebungstemperaturbereich − 15 °C bis + 35 °C.
ANMERKUNG 3 Bei Einsätzen außerhalb dieses Temperaturbereichs sollte der spezielle Temperaturbereich vom Anwender vorgegeben werden.
1.2 Der vorliegende Teil dieser Europäischen Norm gilt nicht für:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht im beladenen Zustand 2 Tonnen nicht überschreitet
Boote
Flugzeuge
Eisenbahnen
Krankenkraftwagen
Flugfeldfahrzeuge, die den Empfehlungen der Internationalen Zivilen Luftfahrtbehörde (ICAO, International Civil Aviation Organisation) entsprechen.
1.3 Der vorliegende Teil dieser Europäischen Norm enthält die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen, die bei der Inbetriebnahme, im Einsatz und bei routinemäßigen Überprüfungen der Feuerwehrfahrzeuge entsprechend den vom Hersteller oder von dessen autorisiertem Vertreter aufgestellten Spezifikationen auftreten können.