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NBN EN 1127-2+A1:2008

Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Teil 2: Grundlagen und Methodik in Bergwerken

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Status
WITHDRAWN
Publication date
26 November 2008
Replaced by
NBN EN 1127-2:2014
ICS Code
13.230 (Explosion protection)
73.100.01 (Mining equipment in general)
Withdrawn Date
25 July 2014
Price
€ 50,00

About this training

Summary

Diese Europäische Norm legt allgemeine Leitlinien für den Explosionsschutz im Bergbau fest, indem grundlegende Konzepte und Verfahren für die Konstruktion und den Bau von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten dargelegt werden.
Diese Europäische Norm gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten der Gruppe I, zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/ oder brennbare Stäube gefährdet werden können.
ANMERKUNG 1 Detaillierte Informationen über spezielle Geräte, Schutzsysteme und Komponenten sind in entsprechenden Einzelnormen zusammengefasst. Für Konstruktion und Bau von Explosionsschutzmaßnahmen müssen die sicherheitsrelevanten Daten der brennbaren Stoffe und explosionsfähigen Atmosphären bekannt sein.
Diese Europäische Norm legt Verfahren zum Erkennen und Beurteilen von gefährlichen Situationen, die zu Explosionen führen können fest und beschreibt geeignete Planungs- und Fertigungsmaßnahmen, um die erforderliche Sicherheit zu erreichen. Dies wird erreicht durch
 Erkennen von Gefährdungen
 Beurteilen des Risikos
 Beseitigen oder Verringern des Risikos
 Benutzerinformation.
Die Sicherheit von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten kann, wie in EN 292-2 beschrieben, durch das Beseitigen von Gefährdungen und/ oder die Begrenzung des Risikos erreicht werden durch
a) Risikominderung beim Entwurf
b) Schutzmaßnahmen
c) Benutzerinformation
d) zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen.
ANMERKUNG 2 Die Risikominderung beim Entwurf nach EN 292-2:1991, Abschnitt 3, sollte nicht verwechselt werden mit dem Begriff „Entwurf“ nach 6.5 der vorliegenden Norm.
Explosionsschutzmaßnahmen nach a) (Vorbeugung) und b) (Schutz) werden in Abschnitt 6 dieser Norm behandelt, Maßnahmen nach c) in Abschnitt 7. Maßnahmen nach d) sind in dieser Norm nicht beschrieben letztere werden in EN 292-2:1991, Abschnitt 6, behandelt.