Nahrungsmittelmaschinen - Maschinen zum Mahlen und Verarbeiten von Mehl und Grieß - Sicherheits- und Hygieneanforderungen
Dieser Europäische Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die folgenden Maschinen zum Mahlen und Verarbeiten von Mehl und Grieß zutreffen, wie in 3 definiert: Walzenstühle, Plansichter und Siebmaschinen mit horizontaler Kreisbewegung der Siebe, Windsichter, Maschinen mit Rotoren und feststehenden Trennelementen, Prallmaschinen.Die im Anwendungsbereich genannten Maschinen sind fest installierte Maschinen (nicht zum Verrücken während des Betriebes vorgesehen), haben einen Durchsatz von 100 kg/ h und sind für den Einsatz in der Getreideverarbeitung wie z. B. Mehlmühlen, Grießmühlen, Getreidereinigungsanlagen und in Anlagen zur Herstellung von Getreideflocken vorgesehen.Diese Europäische Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen während der Inbetriebnahme, des Betriebs, der Reinigung und der Wartung der in den Anwendungsbereich fallenden Maschinen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden.Diese Europäische Norm gilt nicht für:- Maschinen für den Hausgebrauch und für den Einsatz in Labors,- Steinmühlen,- Ausrüstungen für das Netzen und Trocknen,- Hilfsausrüstungen zum Fördern, Wiegen und Abpacken (ohne Veränderung von Produkteigenschaften).Diese Europäische Norm behandelt Gefährdungen in den folgenden Zusammenhängen nicht:- Gefährdungen durch die Außerbetriebstellung,- Gefährdungen durch die Anlagen, in welche die Maschinen eingebaut wurden, außer die Gefährdungen stehen im direkten Zusammenhang mit den im Anwendungsbereich genannten Maschinen (z. B. Start der Gesamtinstallation, Trennen der Energiezufuhr, Notwendigkeit einer Not-Aus-Einrichtung),- Gefährdungen durch den Einsatz der Maschinen in gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre. (....)
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