Kunststoff- und Gummimaschinen - Extruder und Extrusionsanlagen - Teil 1: Sicherheitsanforderungen für Extruder
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf alle Arten von Schneckenextrudern für Kunststoffe und Gummi zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm umfasst zusätzlich folgende Beschickungssysteme: - Trichter - Einwalzen-Speiseeinrichtungen - Zweiwalzen-Speiseeinrichtungen - Stopfeinrichtungen und folgende Zusatzeinrichtungen, die Teile des Extruders oder entlang des Extrudergehäuses angebracht sind: - Siebwechsler - Schmelzepumpen/ Zahnradpumpen - Schmelzeleitungen und -adapter ⎯ statische Mischer ⎯ Extrudierköpfe für die erste Ausformung des extrudierten Materials. ANMERKUNG Dosiereinrichtungen sind in dieser Norm nicht behandelt. Diese Europäische Norm behandelt nicht die Gefährdungen, die durch die verarbeiteten Materialien hervorgerufen werden und die zu einem Brandrisiko oder zu einem Risiko durch das Austreten gesundheitsgefährdender Materialien führen können. Ein Extruder, der mit diesem Dokument übereinstimmt, wird nicht als ein Druckbehälter nach der Druckgeräterichtlinie 97/ 23/ EG angesehen. Extruder erzeugen üblicherweise keine explosionsfähigen Atmosphären. Wenn Materialien verarbeitet werden, die eine explosionsfähige Atmosphäre hervorrufen können, sollte die Richtlinie 94/ 7/ EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen angewendet werden. Gefährdungen durch Explosion sind in diesem Dokument nicht behandelt. Diese Europäische gilt nicht für Extruder, die vor Veröffentlichung dieser EN hergestellt wurden.
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