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NBN EN 10025-2:2019

Hot rolled products of structural steels - Part 2: Technical delivery conditions for non-alloy structural steels

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
25 September 2019
Ersetzt
NBN EN 10025-2/AC:2005 NBN EN 10025-2:2005
Code-ICS
77.140.10 (Heat-treatable steels)
77.140.45 (Non-alloyed steels)
77.140.50 (Flat steel products and semi-products)
Zurückgezogenes Datum
Preis
€ 163,00

Zusammenfassung

Dieses Dokument legt die technischen Lieferbedingungen für Flach- und Langerzeugnisse sowie für zur Weiterverarbeitung zu Flach- und Langerzeugnissen vorgesehenes Halbzeug aus warmgewalzten unlegierten Qualitätsstählen in den Sorten und Gütegruppen nach den Tabellen 1 bis 5 (chemische Zusammensetzung) und den Tabellen 6 bis 8 (mechanische Eigenschaften) in den in 6.3 angegebenen Lieferzuständen fest. Drei Maschinenbaustähle sind ebenfalls in diesem Dokument enthalten (siehe Tabellen 2 und 4) (chemische Zusammensetzung) und Tabelle 7 (mechanische Eigenschaften). Dieses Dokument gilt nicht für Hohlprofile für das Bauwesen (siehe EN 10210-1 und EN 10219-1) und Rohre.
Die technischen Lieferbedingungen gelten für:
- Dicken ≥ 3 mm und ≤ 150 mm für Langerzeugnisse aus den Stahlsorten S460JR, S460J0, S460J2, S460K2 und S500J0
- Dicken ≤ 400 mm für Flacherzeugnisse aus Gütegruppen JR, J0, J2 und K2
- Dicken ≤ 250 mm für Flach- und Langerzeugnisse aus allen übrigen Sorten und Gütegruppen.
Die in diesem Dokument spezifizierten Stähle sind nicht für eine Wärmebehandlung vorgesehen. Ausgenommen davon sind Erzeugnisse, die im Lieferzustand +N geliefert werden. Spannungsarmglühen ist zulässig. Erzeugnisse im Lieferzustand +N können nach der Lieferung warm umgeformt und/ oder normalgeglüht werden (siehe Abschnitt 3).
Die Anwendung auf Halbzeug zur Herstellung von Walzstahlfertigerzeugnissen nach diesem Dokument sollte zum Zeitpunkt der Bestellung besonders vereinbart werden. Zum Zeitpunkt der Bestellung können auch besondere Vereinbarungen über die chemische Zusammensetzung im Rahmen der in den Tabellen 1 und 2 festgelegten Grenzwerte getroffen werden.
Bei bestimmten Stahlsorten und Erzeugnisformen darf die Eignung für besondere Verwendung zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart werden (siehe 7.4.2, 7.4.3 und Tabelle 9).