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NBN EN 1953+A1:2009

Atomising and spraying equipment for coating materials - Safety requirements

ZURÜCKGEZOGEN

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
ZURÜCKGEZOGEN
Veröffentlichungsdatum
20 November 2009
Ersetzt durch
NBN EN 1953:2013
Code-ICS
87.100 (Paint coating equipment)
Zurückgezogenes Datum
25 Oktober 2013
Preis
€ 50,00

Zusammenfassung

Diese Norm gilt für Konstruktion und Herstellung von Spritz- und Sprühgeräten zum Auftragen von flüssigen,
pastösen oder pulverigen Beschichtungsstoffen auf Werkstücke, und zwar sowohl für handgeführte als auch
automatische, ortsfeste Spritz- und Sprühgeräte. Handgeführte Spritz- und Sprühgeräte werden von Hand,
automatische Spritz- und Sprühgeräte werden durch Hilfsenergie betätigt und sind entweder fest installiert
oder an Automatisierungseinrichtungen wie Roboter, Bewegungseinrichtungen oder sich drehenden
Maschinen befestigt.
Die Zerstäubung des Beschichtungsstoffes kann mittels Luft, hydromechanisch (airless, luftlos), luftunterstützt
oder mechanisch mit Zentrifugalkraft erfolgen. Bei Zerstäubung durch Zentrifugalkraft kann der zerstäubte
Beschichtungsstoff durch unterstützende Druckluftschleier auf das Werkstück hin gerichtet werden.
Sprühgeräte können zusätzlich elektrostatisch unterstützt sein.
Diese Norm behandelt alle Gefährdungen, die auf Spritz- und/ oder Sprühgeräte für Beschichtungsstoffe
zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers
verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Spritz- und Sprühgeräte können in Verbindung mit Versorgungsanlagen, Steuerkreisen, mit Spritzständen,
-wänden oder -kabinen oder Automatisierungseinrichtungen stehen, die jedoch nicht im Anwendungsbereich
dieser Norm liegen. Dadurch können sich überlagernde Gefahren entstehen. Diesen ist bei der Auslegung
und der Installation der Spritz- und Sprühgeräte besondere Beachtung zu schenken.
Zusätzliche Bestandteile dieser Norm sind Mindestanforderungen an Benutzerinformationen:
⎯ Betriebsanleitung
⎯ Kennzeichnung.
Diese Norm gilt nicht für:
⎯ Beflockungsgeräte
⎯ Geräte zum Versprühen oder Verspritzen von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Pharmaka
⎯ Air Brushes für grafische und künstlerische Arbeiten