NBN EN 13816:2002

Transport - Logistik und Dienstleistungen - Öffentlicher Personenverkehr - Definition, Festlegung von Leisungszielen und Messung der Servicequalität

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
28 Juni 2002
Code-ICS
01.040.03 (Services. Company organization, management and quality. Administration. Transport. Sociology. (Vocabularies))
03.220.01 (Transport in general)
Zurückgezogenes Datum
Preis
€ 163,00

Über diese Schulung

Zusammenfassung

Diese Europäische Norm legt Anforderungen für die Definition, die Festlegung von Zielen und die Messung der Qualität von Leistungen im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) fest und beinhaltet Vorschläge für die Auswahl entsprechender Meßmethoden.
Sie soll von Dienstleistungsanbietern bei der Darstellung und Beobachtung ihrer Dienstleistungen angewandt werden, wobei ihr Einsatz auch den für die Beschaffung von ÖPV-Dienstleistungen zuständigen Behörden und amtlichen Stellen bei der Vorbereitung von Ausschreibungen empfohlen wird.
Sie fördert die Umsetzung der Erwartungen und Wahrnehmung der Kunden im Be-reich Qualität in brauchbare, messbare und handhabbare Qualitätsparameter.
Sowohl eine Einzelperson bzw. eine einzelne Firma oder zwei bzw. mehrere Beteiligte, welche in Zusammenarbeit gemeinsam für die Erbringung einer Dienstleistung im Bereich öffentlicher Personenverkehr zuständig sind (z. B. Behörde und Betreiber), können in der Praxis die Erfüllung der Norm anstreben. Im letzteren Fall wird dringend empfohlen, dass die Beziehung zwischen den Parteien durch einen formellen Vertrag geregelt wird (siehe 5.2).
Es ist unbedingt festzuhalten, dass die Dienstleistung und nicht der Leistungserbringer der Norm entsprechen muss.
Anhang A enthält eine umfassende Liste von Qualitätskriterien.
Anhang B stellt ein Glossar von Fachbegriffen zur Verfügung.
Anhang C behandelt Aspekte der Leistungsmessung.
Die Norm soll für den ÖPV gemäß seiner Definition unter Punkt 2.1 gelten, muss andere Verkehrsleistungen (z. B. Charter- und Taxisysteme) aber nicht ausschließen.