Water-tube boilers and auxiliary installations - Part 9: Requirements for firing systems for pulverized solid fuels for the boiler
1. Feuerungsanlagen: Diese Anforderungen gelten für Kohlenstaubfeuerungen an Dampf- und Heißwassererzeugern (Dampfkessel). Diese beginnen mit den Beschickungseinrichtungen für die Brennstoffbunker oder für die Kohlenstaub-Lagerungsanlage und enden mit der Entaschungsanlage. Bei Mehrstoff-Feuerungen mit getrennten oder Kombinationsbrennern gelten diese Anforderungen für den entsprechenden Kohlenstaubfeuerungsteil. Für andere in Kombination eingesetzte Brennstoffe oder Feuerungen gelten andere Anforderungen, z.B. prEN 12952-8.
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