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NBN EN 12952-15:2003

Water-tube boilers and auxiliary installations - Part 15: Acceptance tests

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
28 Oktober 2003
Code-ICS
27.040 (Gas and steam turbines. Steam engines)
Zurückgezogenes Datum
Preis
€ 205,00

Zusammenfassung

Diese Europäische Norm behandelt Dampfkessel und Heißwassererzeuger mit eigener Feuerung einschließlich der zugehörigen Hilfseinrichtungen. Im Sinne dieser Norm sind Dampfkessel und Heißwassererzeuger Behälter und Rohrleitungen, in denen:
¾ Wasserdampf von höherem als atmosphärischem Druck zur Verwendung außerhalb der Anlage erzeugt wird,
¾ Wasser auf eine höhere Temperatur als die Siedetemperatur bei atmosphärischem Druck erhitzt wird, zur Verwendung außerhalb der Anlage.
Ein Dampferzeuger besteht üblicherweise aus dem rauchgasbeheizten Verdampfer, dem Überhitzer, dem Zwischenüberhitzer, dem Speisewasser-, dem Luft- und gegebenenfalls dem Brennstoffvorwärmer und der Feuerungseinrichtung.
Unter dem Begriff �eigene Feuerung" wird eine Einrichtung verstanden, mit deren Hilfe die chemisch gebundene Wärme eines Brennstoffes bekannter Beschaffenheit in fühlbare Wärme umgesetzt wird. Es kann sich dabei um eine Rostfeuerung, eine Wirbelschichtfeuerung oder eine Brennerfeuerung handeln.
Zu den Hilfseinrichtungen gehören die Brennstoffzuteiler, die Mahlanlage, das Frischluftgebläse, das Rauchgasgebläse, die Einrichtungen für die Abfuhr der Verbrennungsrückstände, der Dampf-, der Luft- sowie gegebenenfalls der Brennstoffvorwärmer und der Entstauber.
Diese Norm gilt nicht für:
¾ Anlagen für Sonderbrennstoffe (z. B. Müll)
¾ druckbeaufschlagte Dampferzeuger (z. B. druckbeaufschlagte Wirbelschichtfeuerungskessel)
¾ Dampferzeuger in Kombianlagen.
Sinngemäß kann diese Norm auch angewendet werden für die Abnahmeversuche bei:
¾ Anlagen ohne eigene Feuerung (z. B. Abhitzekessel)
¾ Anlagen mit anderen Wärmeträgern (z. B. Gase, Thermoöle, Natrium).
Wenn diese Norm als Grundlage für die Abnahmeversuche an Wärmeübertragungssystemen dienen soll, sollten bereits bei Vertragsabschluss Vereinbarungen getroffen werden im Hinblick auf die Besonderheiten, die die Messungen und die Auswertung der Versuchsergebnisse beeinflussen können.
1.2 Zweck
Diese Norm bil