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NBN EN 1993-1-6:2007

Eurocode 3 - Design of steel structures - Part 1-6: Strength and Stability of Shell Structures (+ AC:2009)

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
30 Mai 2007
Ersetzt
ENV 1993-1-6:1999
Ersetzt durch
NBN EN 1993-1-6:2025
Korrigiert von
NBN EN 1993-1-6/AC:2009
Code-ICS
91.010.30 (Technical aspects)
91.080.13 (Steel structures)
Zurückgezogenes Datum
29 Mai 2025
Preis
€ 205,00

Zusammenfassung

(1) EN 1993 1 6 enthält Grundregeln für die Bemessung von Stahlkonstruktionen, die die Form von Rotationsschalen haben.
(2) Diese Norm ist zusammen mit EN 1993 1 1, EN 1993 1 3, EN 1993 1 4, EN 1993 1 9 sowie den einschlägigen Anwendungsteilen von EN 1993 anzuwenden. Dies sind:
Teil 3 1 für Türme und Maste
Teil 3 2 für Schornsteine
Teil 4 1 für Silos
Teil 4 2 für Tankbauwerke
Teil 4 3 für Rohrleitungen.
(3) Diese Norm definiert die charakteristischen Werte und die Bemessungswerte des Tragwerks¬wider¬standes.
(4) Diese Norm regelt die Anforderungen an die Bemessung gegen folgende Grenzzustände der Trag¬fähigkeit:
plastische Grenze oder Zugbruch
zyklisches Plastizieren
Beulen
Ermüdung.
(5) Das Gesamtgleichgewicht des Tragwerkes (Gleiten, Abheben, Umkippen) ist durch diese Norm nicht abgedeckt, wird aber in EN 1993 1 1 behandelt. Besondere Überlegungen für spezielle Anwendungsgebiete werden in den einschlägigen Anwendungsteilen von EN 1993 behandelt.
(6) Die in dieser Norm angegebenen Regeln gelten für Rotationsschalen und damit verbundene Kreis- und Kreisringplatten sowie stabförmige Ring- und Längssteifen, soweit sie Teile des vollständigen Tragwerkes sind. Es werden allgemeine Verfahren für computergestützte Berechnungen aller Schalenformen behandelt. In den Anhängen sind detaillierte Formelausdrücke für die Handberechnung von unversteiften Zylindern und Kegeln angegeben.
(7) Zylindrische und kegelförmige Schalenteile, felder und abschnitte werden in dieser Norm nicht explizit behandelt. Die angegebenen Regeln können jedoch anwendbar sein, wenn die zutreffenden Randbedin¬gungen ausreichend berücksichtigt werden.
(8) Diese Norm gilt für stählerne Schalenkonstruktionen des konstruktiven Ingenieurbaus. Wenn keine Normen zu Schalenkonstruktionen aus anderen Metallen existieren, gelten die Festlegungen dieser Norm, vorausgesetzt, die jeweiligen Materialeigenschaften werden berücksichtigt.