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NBN EN 1991-2:2004

Eurocode 1: Actions on structures - Part 2: Traffic loads on bridges (+ AC:2010)

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
28 Oktober 2003
Ersetzt
ENV 1991-3:1995 ENV 1991-3:1995/AC:1998
Ersetzt durch
NBN EN 1991-2:2023
Korrigiert von
NBN EN 1991-2/AC:2010
Code-ICS
91.010.30 (Technical aspects)
93.040 (Bridge construction)
Zurückgezogenes Datum
31 März 2010
Preis
€ 205,00

Zusammenfassung

(1) P Dieser Abschnitt gilt für Normal- und Breitspurbahnen der europäischen Hauptstrecken.
(2) Die in diesem Abschnitt festgelegten Lastmodelle beschreiben keine tatsächlichen Lasten. Sie wurden so gewählt, dass sie, mit den besonders zu berücksichtigenden Schwingbeiwerten, die Einwirkungen des Zugverkehrs wiedergeben. Ist es erforderlich, einen Verkehr außerhalb der in diesem Abschnitt festgelegten Lastmodelle zu berücksichtigen, so sollten alternative Lastmodelle mit den zugehörigen Kombinationsregeln für das Einzelprojekt festgelegt werden.
ANMERKUNG Die alternativen Lastmodelle mit ihren zugehörigen Kombinationsregeln können im Nationalen Anhang festgelegt werden.
(3) P Dieser Abschnitt ist nicht anzuwenden für Einwirkungen aus
Schmalspurbahnen
Straßenbahnen und andere Kleinbahnen
Museumsbahnen
Zahnradbahnen
Standseilbahnen
Die Belastungen und charakteristischen Werte der Einwirkungen solcher Bahnen sollten für das Einzelprojekt festgelegt werden.
ANMERKUNG Die Belastungen und charakteristischen Werte der Einwirkungen solcher Bahnen können im Nationalen Anhang festgelegt werden.
(4) Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und zur Gewährleistung des Reisendenkomforts u. a. werden die Grenzwerte der Verformungen von Eisenbahnüberführungen in EN 1990 - Eurocode: Grundlagen des Entwurfs, Anhang A.2 festgelegt.
(5) Als Grundlage für die Berechnung der Ermüdungslebensdauer werden drei verschiedene Verkehrszusammensetzungen angegeben (siehe Anhang D).
(6) Das Eigengewicht der nichttragenden Bauteile schließt das Gewicht von Bauteilen wie z. B. Lärmschutzwände, Führungs- und Fangvorrichtungen, Signale, Kabelkanäle, Kabel und Oberleitung ein (ausgenommen die Spannkräfte des Fahrdrahtes etc.).
(7) Beim Entwurf ist besonders auf Hilfsbrücken zu achten aufgrund der Flexibilität dieser temporären Bauwerke. Die Belastungen und Anforderungen für die Bemessung von Hilfsbrücken sollte für das Einzelprojekt festgelegt werden.
ANMERKUNG Im Natio