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NBN EN 1997-1:2024

Eurocode 7 - Geotechnical design - Part 1: General rules (THIS STANDARD IS NOT YET APPLICABLE PENDING THE PUBLICATION OF ITS ACCOMPANYING NATIONAL ANNEX AND THE PUBLICATION STRATEGY OF THE SECOND GENERATION EUROCODES. The applicable standard in Belgium remains the NBN EN 1997-1:2005.)

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
25 September 2024
Geändert durch
EN 1997-1:2024/prA1:2026
Code-ICS
91.010.30 (Technical aspects)
93.020 (Earthworks. Excavations. Foundation construction. Underground works)
Weitere Informationen
<p>This European standard EN 1997-1:2024 does not yet have the status of a Belgian standard. In Belgium, it is available in 3 official versions (German, English, French) until the Dutch version is also published. This document can only be applied from the moment its corresponding Belgian national annex (ANB) is published. This document does not replace the existing standard NBN EN 1997-1:2005 and its amendment NBN EN 1997-1/A1:2014. The sole purpose of publishing this document at this stage is to enable Eurocode users to familiarize themselves with future normative texts while awaiting the entry into force of the new generation of Eurocodes and their respective ANBs.</p>
Zurückgezogenes Datum
Preis
€ 205,00

Zusammenfassung

1.1 Anwendungsbereich von EN 1997 1
(1) Dieses Dokument enthält allgemeine Regeln für Planung und Nachweis von geotechnischen Bauwerken.
(2) Dieses Dokument ist anwendbar für die Planung und die Nachweise von geotechnischen Bauwerken, die nicht in den Anwendungsbereich von EN 1997 3 fallen.
ANMERKUNG In diesem Fall können zusätzliche oder geänderte Regeln erforderlich sein.
1.2 Voraussetzungen
(1) Zusätzlich zu den in EN 1990 genannten Voraussetzungen beruhen die Vorgaben nach EN 1997 (alle Teile) auf folgenden Voraussetzungen:
— Baugrunduntersuchungen werden durch Personen oder Organisationen mit Kenntnis der möglichen Baugrundverhältnisse und Grundwasserbedingungen geplant
— Baugrunduntersuchungen werden durch Personen mit entsprechenden Fertigkeiten und Erfahrungen ausgeführt
— die Beurteilung der Versuchsergebnisse und Ableitung der Baugrundkenngrößen aus der Baugrund-untersuchung werden durch Personen mit angemessener Erfahrung und Qualifikation in der Geotechnik ausgeführt
— die für die Bemessung erforderlichen Daten werden durch Personen mit angemessener Qualifikation und Erfahrung gesammelt, dokumentiert und interpretiert
— Planung und Nachweis von geotechnischen Bauwerken werden durch Personen mit angemessenen Qualifikationen und einschlägiger Erfahrung ausgeführt
— es besteht eine angemessene und fortlaufende Kommunikation zwischen den mit Datensammlung, Planung, Nachweis und Ausführung betrauten Personen.
(2) Dieses Dokument ist in Verbindung mit EN 1990 anwendbar, das Grundsätze und Anforderungen für die Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Robustheit und Dauerhaftigkeit von Tragwerken, einschließlich geotechnischen und anderen Bauwerken, festlegt.
ANMERKUNG Für die Bewertung vorhandener Bauwerke können zusätzliche oder abgeänderte Regeln erforderlich sein, siehe EN 1990 2.
(3) Dieses Dokument ist in Verbindung mit EN 1997 2 anwendbar, das Regeln für die Bestimmung von Baugrundeigenschaften anhand von Baugrunduntersuchungen enthält.
(4) Dieses Dokument ist in Verbindung mit EN 1997 3 anwendbar, das spezifische Regeln für die Planung sowie Nachweis bestimmter Arten geotechnischer Bauwerke enthält.
(5) Dieses Dokument ist in Verbindung mit anderen Eurocodes für die Planung von geotechnischen Bauwerken, einschließlich geotechnischen Hilfsbauwerken, anwendbar.