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NBN EN 13727:2004

Chemical disinfectants and antiseptics - Quantitative suspension test for the evaluation of bactericidal activity of chemical disinfectants for instruments used in the medical area - Test method and requirements (phase 2, step 1)

ZURÜCKGEZOGEN

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
ZURÜCKGEZOGEN
Veröffentlichungsdatum
15 Januar 2004
Ersetzt durch
NBN EN 13727:2012
Code-ICS
11.080.20 (Disinfectants and antiseptics)
Zurückgezogenes Datum
29 Juni 2012
Preis
€ 50,00

Zusammenfassung

Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren und Mindestanforderungen an die bakterizide Wirkung von chemischen Desinfektionsmitteln fest, die bei Verdünnung mit Wasser standardisierter Härte als homogenes physikalisch stabiles Präparat vorliegen, bzw. bei gebrauchsfertigen Produkten bei der Verdünnung mit Wasser. Die Produkte können nur in einer Konzentration von 80 % oder darunter geprüft werden, da durch Zugabe der Prüfkeime und der Belastungssubstanz immer eine gewisse Verdünnung bewirkt wird.
Diese Europäische Norm gilt für Produkte, die zur Desinfektion von Instrumenten im humanmedizinischen Bereich durch Eintauchen verwendet werden - selbst wenn diese nicht in der Richtlinie 93/ 42/ EWG über Medizinprodukte erfasst sind.
Diese Europäische Norm gilt für Bereiche und unter Bedingungen, wo eine Desinfektion aus medizinischen Gründen angezeigt ist, z. B. bei der Patientenbetreuung in
¾ Krankenhäusern, kommunalen medizinischen Einrichtungen und im Dentalbereich
¾ medizinischen Einrichtungen in Schulen, Kindergärten und Heimen
und können auch am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich gegeben sein. Eingeschlossen sein können auch Einrichtungen wie Wäschereien und Küchen, die der direkten Versorgung der Patienten dienen.
ANMERKUNG 1 Das beschriebene Verfahren dient zur Bestimmung der Wirksamkeit kommerziell erhältlicher Zubereitungen oder Wirkstoffe unter den praktischen Bedingungen, unter denen sie angewendet werden.
ANMERKUNG 2 Dieses Verfahren entspricht einer Prüfung der Phase 2, Stufe 1 (siehe Anhang E).