Großwasserraumkessel - Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung (Dampf-/ Heißwassererzeuger und/ oder Baugruppen) der in EN 12953 1:2012 definierten Großwasserraumkessel fest, um sicherzustellen, dass der Kessel innerhalb der zulässigen Grenzen (Druck, Temperatur usw.) arbeitet und, sofern die Grenzen überschritten werden, die Energiezufuhr automatisch am Kessel unterbrochen und verriegelt wird, unabhängig vom Grad des Eingriffs.ANMERKUNG 1 In diesem Dokument ist der Begriff „Kessel“ für Dampf-/ Heißwassererzeuger und/ oder Baugruppen anwendbar.ANMERKUNG 2 Die maximale Betriebsdauer ohne manuelles (menschliches) Eingreifen kann für jedes Kesselsystem festgelegt werden.ANMERKUNG 3 Anhang C enthält Empfehlungen zum Betrieb und zur Prüfung des Kesselsystems mit einer maximalen Betriebsdauer ohne manuelles (menschliches) Eingreifen von 24 h und 72 h.
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