Kunststoff- und Gummimaschinen - Bandmesserschneidmaschinen für Blockschaum - Sicherheitsanforderungen
Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die besonders gestaltet sind, um Teile aus Blockschaum zukommerziell benötigten Formen im Einzel- oder Doppelschnitt durch Schneiden, Spalten oder Schälenherzustellen.Alle Gefährdungen nach Abschnitt 4 werden in diesem Dokument behandelt.Das Schneiden des Blockschaums kann erfolgen durch:- Vertikalschnitt - Horizontalschnitt - Schrägschnitt - Transversalschnitt (Querschnitt) - Konturschnitt oder- eine Kombination hiervon.Das zu schneidende Material kann unterstützt bzw. bewegt werden durch:- einen festen Tisch - einen Schiebetisch - ein Förderband - einen Drehtisch - durch Rollen, Walzen - eine Spannwelle oder- durch eine Kombination hiervon.Das Schneiden kann entweder manuell oder automatisch erfolgen. Die Schneidwerkzeuge können sein:- glatte oder gezahnte Bandmesser - Schneiddrähte.Das Schneidwerkzeug kann entweder oszillieren oder umlaufen.Dieser Europäische Normentwurf gilt nicht für:- Laser- und Wasserstrahlschneidmaschinen - Heißdrahtschweißmaschinen - Schneidmaschinen für Holz, Metall und Nahrungsmittel.Die Sicherheitsanforderungen für die zusätzlichen Gefährdungen durch das Zusammenwirken von Bandmesserschneidmaschinenund Zusatzeinrichtungen, insbesondere Beschickungs- und Entnahmeeinrichtungen,werden festgelegt. Die Sicherheitsanforderungen an die Zusatzeinrichtungen selbst werden nichtbehandelt.Diese Europäische Norm behandelt Maschinen zum Schneiden von Kunststoff und Gummi mit zelliger oderkompakter Struktur. Er kann jedoch auch angewendet werden, wenn diese Maschinen für das Schneidenanderer Werkstoffe wie z. B. Textilien und Mineralwolle verwendet werden, wenn das Schneiden dieserWerkstoffe keine zusätzlichen Gefährdungen hervorruft.Dieses Dokument gilt nicht für Bandmesserschneidmaschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN diesesDokument als EN veröffentlichte.
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