Gehörschützer - Allgemeine Anforderungen - Teil 1: Kapselgehörschützer
Dieser Teil der Norm legt Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Kapselgehörschützer fest. Im besonderen fordert sie die Angabe der durch die Kapselgehörschützer geleisteten nach EN 24869-1 gemessenen Schalldämmung, und daß die Schalldämmung einen festgelegten Mindestwert nicht unterschreiten darf. Dieser Teil der Norm befaßt sich nicht mit Kapselgehörschützern, die an Helmen befestigt werden oder die Teil eines Helmes sind. Die Anforderungen dieser Norm haben das Ziel, die ergonomische Wechselwirkung zwischen dem Benutzer, dem Gerät und wo möglich der Arbeitsumgebung, in der das Gerät voraussichtlich benutzt wird, zu berücksichtigen (siehe Anhang ZA dieser Norm und EN 458).
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