Tore - Luftdurchlässigkeit - Prüfverfahren
1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Widerstandes gegen Luftdurchlässigkeit fürTore in geschlossener Stellung fest. Die Tore sind für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen, wobei deren Hauptaufgaben darin bestehen, für Waren- und Fahrzeugverkehr sichere Zufahrt und Personen sicheren Zutritt zu Industrie-, Gewerbe-oder Wohnanlagen zu ermöglichen. Die Tore dürfen hand- oder kraftbetätigt sein. Diese Norm gilt für alle Tore nach prEN 13241:1998. 1.2 Ausnahmen Sie gilt nicht für: - Schleusentore und Docktore - Türen in Aufzügen - Türen in Fahrzeugen - gepanzerte Türen - Tore, die hauptsächlich zum Zurückhalten von Tieren vorgesehen sind - textile Theatervorhänge - horizontal bewegbare Tore mit einer Breite von weniger als 2,5 m und einer Fläche von weniger als 6,25 m², die hauptsächlich für die Benutzung durch Fußgänger ausgelegt sind - Drehtüren von beliebiger Größe - Tore außerhalb der Reichweite von Personen (wie z. B. Schutzgitter für Portalkräne) - Eisenbahnschranken - ausschließlich für den Fahrzeugverkehr verwendete Schranken.
Anzeigen in