NBN EN 10253-2:2021+A1:2025

Formstücke zum Einschweißen - Teil 2: Unlegierte und legierte ferritische Stähle mit besonderen Prüfanforderungen

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
18 Dezember 2025
Code-ICS
77.140.45 (Non-alloyed steels)
Zurückgezogenes Datum
Preis
€ 205,00

Über diese Schulung

Zusammenfassung

Dieses Dokument legt die technischen Lieferbedingungen für nahtlose und geschweißte Formstücke zum Einschweißen (Rohrbogen, konzentrische und exzentrische Reduzierstücke, T-Stücke mit gleichem Abzweig und mit reduziertem Abzweig, Kappen) aus unlegiertem und legiertem Stahl in zwei Prüfkategorien fest, die für Druckbeanspruchungen bei Raumtemperatur, Niedrigtemperatur oder bei erhöhter Temperatur sowie für die Weiterleitung und Verteilung von Fluiden und Gasen vorgesehen sind.
Dieses Dokument legt fest:
a) den Typ der Formstücke
Typ A: Formstücke zum Einschweißen, verminderter Ausnutzungsgrad
Typ B: Formstücke zum Einschweißen, voller Ausnutzungsgrad
b) Stahlsorten und ihre chemischen Zusammensetzungen
c) die mechanischen Eigenschaften
d) die Maße und Grenzabmaße
e) die Anforderungen an die Prüfungen
f) die Prüfbescheinigungen
g) die Kennzeichnung
h) die Schutzmaßnahmen und Verpackung.
ANMERKUNG Die Auswahl des geeigneten Formstücks (Werkstoff, Dicke) liegt letztendlich in der Verantwortung des Druckgeräteherstellers (siehe europäische Rechtsvorschriften für Druckgeräte). Im Falle einer harmonisierten unterstützenden Norm für Werkstoffe beschränkt sich die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen auf die in der Norm genannten technischen Daten für Werkstoffe und bedeutet nicht, dass davon ausgegangen wird, dass der Werkstoff für ein bestimmtes Gerät angemessen ist. Somit sind die in der Werkstoffnorm angegebenen technischen Daten im Hinblick auf die Anforderungen an die Auslegung des betreffenden Geräts zu bewerten, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie (DGRL) erfüllt sind.