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NBN EN 1993-3:2026

Eurocode 3 - Design of steel structures - Part 3: Towers, masts and chimneys ()

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Englisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
18 März 2026
Ersetzt
NBN EN 1993-3-1/AC:2009 NBN EN 1993-3-1:2007 NBN EN 1993-3-2:2007
Code-ICS
91.010.30 (Technical aspects)
91.060.40 (Chimneys, shafts, ducts)
91.080.13 (Steel structures)
Weitere Informationen
<p>This European standard&nbsp;EN 1993-3:2026 does not yet have the status of a Belgian standard.</p><p>In Belgium, it is available in 3 official versions (German, English, French) until the Dutch version is also published.</p><p>This document can only be applied from the moment its corresponding Belgian national annex (ANB) is published.</p><p>This document does not replace the existing standards NBN EN&nbsp;1993-3-1:2007, NBN EN 1993-3-2:2007 and their Dutch versions NBN EN 1993-3-1 NL:2011 and NBN EN 1993-3-2 NL:2011. The sole purpose of publishing this document at this stage is to enable Eurocode users to familiarize themselves with future normative texts while awaiting the entry into force of the new generation of Eurocodes and their respective ANBs.</p>
Zurückgezogenes Datum
Preis
€ 184,00

Zusammenfassung

1.1 Anwendungsbereich von EN 1993-3
(1) Dieses Dokument enthält Regeln für die Tragwerksplanung von Türmen, Masten und Schornsteinen, die in eine der folgenden Klassen eingestuft werden können, mit den Ausnahmen in (3), (4) und (5).
(2) Dieses Dokument ist anwendbar für:
a) freistehende Türme und abgespannte Maste mit oder ohne Anbauten. Die Schäfte von Türmen und Masten können gitterartig sein oder einen runden oder polygonalen Querschnitt besitzen
b) Schornsteintragwerke mit rundem Querschnitt, die als Kragsystem ausgebildet sind, und die auf unterschiedlichen Ebenen abgestützt sind, oder die abgespannt sind.
ANMERKUNG 1 Die Tragwerke sind hauptsächlich Windbelastungen ausgesetzt.
ANMERKUNG 2 Für Türme von Überlandleitungen siehe auch Normenreihe EN 50341.
(3) Dieses Dokument gilt nicht für:
a) polygonale und runde Lichtmaste, die in Normenreihe EN 40 behandelt werden
ANMERKUNG Normenreihe EN 40 legt die Anforderungen und Maße für Lichtmaste fest und sie gilt für gerade Maste mit einer Höhe von nicht mehr als 20 m und für Aufsatzleuchten und Auslegermaste mit einer Höhe von nicht mehr als 18 m für Ansatzleuchten.
b) Türme von Windenergieanlagen (siehe Normenreihe EN IEC 61400)
c) Türme von Freileitungen, die in Normenreihe EN 50341 behandelt werden.
(4) Dieses Dokument behandelt keine besonderen Bestimmungen für die Bemessung mit Erdbeben-einwirkungen diese sind in Normenreihe EN 1998 enthalten.
(5) Besondere Maßnahmen, die notwendig sein können, um die Folgen von Unfällen zu begrenzen, werden nicht in diesem Dokument behandelt. Für die Feuerbeständigkeit siehe EN 1993-1-2.
(6) Bestimmungen für die Abspannseile von abgespannten Tragwerken sind in EN 1993-1-11 angegeben und werden durch dieses Dokument ergänzt.
(7) Für Bestimmungen zu Aspekten wie chemische Beanspruchung, thermodynamisches Verhalten und Wärmedämmung von Schornsteinen siehe EN 13084-1. Für die Bemessung von Innenrohren siehe EN 13084-6.
ANMERKUNG 1 Fundamente werden in Normenreihe EN 1997 behandelt. Siehe auch EN 13084 1.
ANMERKUNG 2 Windlasten und Verfahren zur Bestimmung der Tragwerksreaktion bei Windeinwirkung sind in EN 1991 1 4 festgelegt.
1.2 Voraussetzungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten EN 1990, EN 1991 (alle Teile), EN 1993 1 (alle Teile).
(2) Die in diesem Dokument angegebenen Bemessungsverfahren sind anwendbar, wenn
\- die Qualität der Ausführung den Festlegungen in Anhang E und EN 1090 2, und für die Ausführung von Schornsteinen auch den Festlegungen in EN 13084-6 entspricht,
und
\- die verwendeten Baustoffe und -produkte den Festlegungen in den zutreffenden Teilen von Normenreihe EN 1993 entsprechen oder, im Fall von anderen Baustoffen als Stahl, den zutreffenden Material- und Produktspezifikationen entsprechen.
ANMERKUNG Die Bauausführung wird in diesem Dokument nur soweit behandelt, dass die erforderliche Qualität der eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte und die Ausführungsqualität auf der Baustelle festgelegt werden können, um die den Bemessungsregeln zugrunde liegenden Voraussetzungen zu erfüllen.