Brandschutz von Gebäuden – Schulgebäude – Teil 2: Brandschutz von neuen Schulgebäuden
Diese Norm gilt für neue Schulgebäude und für Erweiterungen bestehender Schulgebäude, für die der Bauantrag ab dem ersten Tag des dritten Monats nach der Veröffentlichung dieser Norm im Belgischen Amtsblatt eingereicht wird.Diese Norm legt die Mindestanforderungen fest, die bei der Planung, dem Bau, der Ausstattung und der Gestaltung neuer Schulgebäude und Erweiterungen bestehender Schulgebäude erfüllt werden müssen, um:a) die Entstehung, Entwicklung und Ausbreitung von Bränden verhindern b) die Sicherheit der Anwesenden gewährleisten c) Erleichterung des präventiven Eingreifens der Notfallzone (Feuerwehr).
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