Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 8: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel
1.1 FeuerungsanlagenDieses Dokument legt Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe von Dampf- und Heißwassererzeugungsanlagen nach EN 12952 1:2015 fest.Diese Anforderungen gelten für Feuerungsanlagen von Laugenrückgewinnungskesseln (Schwarzlaugen-kesseln) mit den in Anhang A aufgeführten Zusätzen und Ergänzungen.Diese Anforderungen gelten auch für Gasturbinen in Kombination mit befeuerten/ unbefeuerten Wärmerückgewinnungsdampferzeugern, mit den in Anhang B festgelegten Zusätzen und Ergänzungen.ANMERKUNG 1 Dieses Dokument gilt nicht für Spiralrohrkessel (Schnellverdampfer/ kleine Kessel), für die Öl- und Gasfeuerungsanlagen nach EN 12953 7 für Anlagen mit Einzelbrenner verwendet werden.ANMERKUNG 2 Dieses Dokument gilt nicht für die Lagerung flüssiger Brennstoffe und für Übergabestationen für Ferngas.1.2 BrennstoffeDie in diesem Dokument festgelegten Anforderungen gelten für flüssige und gasförmige Brennstoffe nach diesem Dokument. Für nicht normgerechte handelsübliche flüssige oder gasförmige Brennstoffe können zusätzliche oder alternative Sicherheitsmaßnahmen notwendig werden. Für Schwarzlauge sind diese Sicherheitsmaßnahmen in Anhang A aufgeführt.
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